Mauterweiterung 01.07.24

Neue Mautregelungen ab dem 01.07.2024

FGS BE-Minisattel bleiben Mautfrei

Ab dem 1. Juli 2024 treten in Deutschland bedeutende Änderungen bei der Lkw-Maut in Kraft, die sowohl für gewerbliche als auch für private Nutzer von schweren Fahrzeugen von Interesse sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen und Ausnahmen.

Mautpflicht ab 3,5 Tonnen

Ab dem 1. Juli 2024 sind alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Diese Regelung erweitert die bisherige Mautpflicht, die für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen galt. Ziel dieser Änderung ist es, eine gerechtere Verteilung der Straßennutzungskosten zu gewährleisten und den Schwerlastverkehr umweltfreundlicher zu gestalten.

Ausnahme für Handwerkerfahrzeuge

Für bestimmte Handwerkerfahrzeuge gibt es erfreuliche Ausnahmen von der neuen Mautregelung. Fahrzeuge, die für handwerkliche Tätigkeiten eingesetzt werden und eine technisch zulässige Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen haben, sind von der Mautpflicht befreit. Dies betrifft insbesondere:

  • Fahrzeuge von Bäckereien, die ihre Filialen mit eigenen Produkten beliefern.
  • Andere handwerklich genutzte Fahrzeuge, die Materialien und Werkzeuge transportieren.
Mautfreiheit für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht überschreitet, bleiben auch mit Anhänger oder Sattelauflieger mautfrei. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die leichtere Fahrzeuge einsetzen, um Kosten zu sparen und gleichzeitig flexibel zu bleiben.

Besonderheiten bei BE-Minisatteln

Unsere BE-Minisattel bleiben ebenfalls von der Maut befreit, solange das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Diese Konfiguration bietet erhebliche Vorteile:

  • Das Gesamtzuggewicht kann bis zu 8,75 Tonnen betragen.
  • Es wird eine Nutzlast von bis zu 4,6 Tonnen erreicht.
  • Dies alles bleibt mautfrei, was erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht.
  • Zusätzlich greift bis zu einem Gesamtzuggewicht von 7,49 Tonnen kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot, was die Einsatzmöglichkeiten erheblich erweitert.

Mit unseren BE-Minisatteln können Unternehmen somit weiterhin effizient arbeiten, ohne durch die neue Mautregelung belastet zu werden.

Fazit

Die neuen Mautregelungen ab dem 1. Juli 2024 bringen einige Änderungen mit sich, bieten jedoch auch spezifische Ausnahmen, insbesondere für Handwerksbetriebe und leichtere Fahrzeuge. Es ist wichtig, diese neuen Regelungen zu kennen und entsprechend zu planen, um Kosten zu optimieren und von den Ausnahmen zu profitieren.
Für detaillierte Informationen und um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den neuen Anforderungen entspricht, empfehlen wir, die offiziellen Seiten und Regelungen zu konsultieren.

Hier finden Sie die offiziellen Infos vom Bundesamt für Logistik und Mobilität:
Kurz und knapp
Ausführlich inklusive Liste der handwerklichen Tätigkeiten

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